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Kostenlose Tipps & Tricks
"Checkliste mit Tipps und Tricks
für Ihre Scheidung"
Jetzt schnell und einfach von unserer Kanzlei für Scheidungen online scheiden lassen mit Günstiger-Geht-Es-Nicht-Garantie. Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon: 06131 8899978
Günstiger-Geht-Es-Nicht-Garantie
Warum “bezahlbare Scheidung”?
Wir nehmen nur die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgebühr. Bei geringem Einkommen überprüfen wir für Sie gerne die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe. Daher ist in der Regel die Scheidung für Sie immer bezahlbar.
Es sind keine Besprechungstermine in unsereren Kanzleien notwendig. Sie sparen Fahrtkosten und Zeit.
Außerdem bieten wir ihnen auch eine zinsfreie Ratenzahlung an.
Expressbearbeitung am selben Tag
Werktags und in den Bürozeiten reichen wir Ihren Scheidungsantrag bei vollständigen Unterlagen noch am selben Tag elektronisch bei Gericht ein. Schneller geht es kaum!
Mit uns sparen sie viel Zeit und Nerven
In wenigen und schnellen Schritten zu Ihrer Scheidung. Einfach nur das Scheidungsformular online ausfüllen und unsere Kanzlei für Scheidungen beauftragen.
Keine persönlichen Besprechungstermine in den Kanzleien notwendig. Sie müssen nur beim Scheidungstermin beim Familiengericht anwesend sein. Dieser dauert in der Regel maximal 10 Minuten.
Bei Fragen stehen wir natürlich per E-Mail, postalisch und telefonisch zur Verfügung.
Alle Schritte unserer Kanzlei für Online Scheidungen
1. Scheidungs- formular ausfüllen
Sie füllen in wenigen Minuten online das Scheidungsformular aus und senden uns alle notwendigen Unterlagen per E-Mail, Upload oder Post.
2. Vollmacht per E-Mail oder Post
Mit der unterschriebenen Vollmacht für unsere Kanzlei mit dem Interessenschwerpunkt Scheidungen beauftragen Sie uns für Ihre Scheidung. Selbstverständlich stehen wir für Sie per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.
3. Ihr Scheidungsantrag
Bei erhalt der vollständigen Unterlagen reichen wir noch am selben Tag elektronisch bei Gericht Ihren Scheidungsantrag ein.
4. Noch ein Schritt zur Scheidung
Gemeinsam nehmen wir beim Familiengericht an einem Scheidungstermin teil. Dieser dauert in der Regel maximal 10 Minuten. Anschließend sind sie geschieden!
Ihre Vorteile bei unserer Online Scheidung
Sie sparen bei einer einvernehmlichen Scheidung mit unserer Online Scheidung viel Zeit und Kosten.
Unser Scheidungsformular können Sie online ausfüllen. Innerhalb des Formulars können Sie auch bereits alle wichtigen Dokumente hochladen oder senden uns diese nachträglich per E-Mail oder Post.
Sie brauchen nicht persönlich in unsere Kanzleien zu kommen. Sie sparen dadurch Zeit und Kosten. Die Vollmacht können Sie uns per E-Mail oder Post zusenden. Wir sind natürlich telefonisch und per E-Mail für sie erreichbar.
Unsere Kanzlei führt als Interessensschwerpunkt Scheidungen durch. Wir betreuen persönlich Ihre Scheidung. Wir blicken auf eine langjährige Erfahrung im Familienrecht zurück. Sie sind daher bei uns bestens vertreten.
Trotz unserer langjährigen Erfahrung berechnen wir Ihnen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgebühr.
Gerne besprechen wir mit Ihnen auch eine Ratenzahlung ohne zusätzliche Zinsen.
Häufige Fragen zu unserer Online Scheidung
Weitere Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular weiter unten.
Was kostet Ihre Online Scheidung?
Unser Motto lautet “bezahlbare Scheidung” für jeden.
Wir nehmen nur die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgebühr. Bei geringem Einkommen überprüfen wir für Sie gerne die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe. Daher ist in der Regel die Scheidung für sie immer bezahlbar.
Die Kosten für Ihre Scheidung bestimmten sich nach dem Verfahrenswert. Maßgeblich für den Verfahrenswert, sind beide Nettoeinkommen der Ehepartner und die Anzahl der Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich.
Es sind keine Besprechungstermine in unsereren Kanzleien notwendig. Sie sparen Fahrtkosten und Zeit.
Außerdem bieten wir ihnen auch eine zinsfreie Ratenzahlung an.
Was bedeutet unsere "Günstiger-Geht-Es-Nicht-Garantie"?
Wir nehmen nur die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgebühr. Einige Anwälte nehmen höhere Gebühren. Wir übermitteln Ihren Scheidungsantrag elektronisch an das Familiengericht. Besprechungstermine in unseren Kanzleien sind nicht notwendig. Sie sparen dadurch Zeit und Kosten. Günstiger geht es nicht!
Anwalt nicht bezahlbar?
Bei geringem Einkommen überprüfen wir für Sie gerne die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe. Sofern das Gericht die Verfahrenskostenhilfe bewilligt, zahlt der Staat unsere Gebühren.
Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
In Deutschland dürfen nur Rechtsanwälte einen Scheidungsantrag stellen. Es herrscht daher Anwaltszwang. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können sich beide Ehepartner einen Anwalt teilen. Unsere Kanzlei mit dem Interessenschwerpunkt Scheidungen betreut Sie daher bestens.
Benötigt mein Ehepartner auch einen Anwalt?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt der Ehepartner keinen weiteren Anwalt, sofern kein eigener Antrag beim Familiengericht gestellt wird. Der Ehepartner braucht dann nur der Scheidung zustimmen.
Muss ich in Ihre Kanzlei kommen?
Nein, brauchen Sie nicht. Unsere Kanzlei arbeitet und betreut Sie mit den neusten Technologien. Wir reichen bei Gericht Ihren Scheidungsantrag elektronisch ein. Unterlagen und Unterschriften können per E-Mail oder Post erledigt werden. Wir sind natürlich für Sie telefonisch, per E-Mail und Post erreichbar.
Wann kann ich mich scheiden lassen?
Scheiden lassen können Sie sich nach dem Trennungsjahr. Das Trennungsjahr beginnt entweder bei Auszug eines Ehepartners oder ein Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung wirklich statt findet.
Den Scheidungsantrag kann man bereits paar Wochen vor dem Trennungsjahr beim Familiengericht stellen.
Kontaktieren Sie uns
Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu unserer Online Scheidung oder helfen Ihnen beim Scheidungsformular.